Hartz IV-Empfänger dürfen wieder wetten!
08.08.2011Ein Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai dieses Jahres wurde nun durch das das Oberlandesgericht Köln gekippt. Somit werden Hartz IV Empfänger von Sportwetten nicht mehr automatisch ausgeschlossen.
Am Freitag veröffentlichte das OLG Köln eine einstweilige Verfügung und kippte somit das Wettverbot, welches das Kölner Landgericht im Mai ausgesprochen hatte. Menschen, die überschuldet sind oder ein geringes Einkommen haben, dürfen nicht automatisch von Sportwetten ausgeschlossen werden.
Das LG Köln entschied vor einiger Zeit, dass die Wettbüros größere Wetteinsätze von Spieler ablehnen müssen, wenn die Einsätze im Verhältnis zu ihrem Einkommen zu hoch waren. Genauer ging es um einen Hartz IV Empfänger, der bei WestLotto mehr als 50€ bei einer Sportwette setzen wollte. Ein Sportwettenanbieter aus Malta hatte Westlotto verpflichten wollen, einen Tipper sofort zu sperren, wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass er sich seine Wette nicht leisten kann.
WestLotto reagierte auf die einstweilige Verfügung erleichtert, nach dem sie gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen waren. Durch die einstweilige Verfügung unterstützt das OLG Köln die sozial Benachteiligten und nun dürfen wieder Erwachsene mit geringem Einkommen an Sportwetten teilnehmen, solange es im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bleibt.
Laut dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag dürfen Spieler nicht über ihre Verhältnisse wetten. In dem vorliegenden Fall dürfe aber aus dem Staatsvertrag kein sofortiges Spielverbot abgeleitet werden.Vielmehr müsse der Spieler vor der drohenden Aufnahme in eine Sperrkartei für Wetten angehört werden.
Autor: Baris
Bildquellenangabe: Gerd Altmann / pixelio.de
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