Wegen Schleswig-Holstein: Bundesgerichtshof zweifelt an Glücksspiel-Verbot im Internet
23.11.2012Wie Zeit Online gestern Abend berichtete, zeigte sich der Bundesgerichtshof in einer mündlichen Verhandlung gestern skeptisch, ob das weitgehende Verbot von Glücksspielen im Internet nach dem Glücksspielstaatsvertrag noch rechtmäßig ist. Noch im vergangenen Jahr hatte der BGH das Verbot bestätigt. Grund für die Zweifel ist der Sonderweg Schleswig-Holsteins beim Glücksspielrecht.

Der Vorsitzende Richter des BGH Joachim Bornkamm sagte, dass sich die Rechtslage seit der Bestätigung des Verbotes aus dem letzten Jahr inzwischen geändert habe. Schleswig-Holstein war Anfang des Jahres noch unter der alten Regierungskoalition aus dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder ausgestiegen. Beim Verbot der Glücksspiele im Internet müsse laut der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs "Kohärenz" gewährleistet sein. Unterschiede zwischen den Bundesländern könnten dazu führen, dass die Verbote europarechtswidrig sind und damit nicht angewendet werden dürfen. Die neue Regierung in Kiel will zwar zurück zum Staatsvertrag der Länder - doch diese Rückkehr ist noch nicht umgesetzt. Für eine Entscheidung will der BGH bis zum 24. Januar 2013 Zeit lassen.
Quelle: Zeit Online
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