Schwarzer Mittwoch in Berlin: Ministerpräsidenten tagten zum Thema Liberalisierung des Deutschen Sportwetten-Marktes

Ein vorhersehbares Scheitern zwischen Moral und Aufbesserung der Staatsfinanzen fand am vergangenen Mittwoch ein ebenso tragisches wie unsinniges Ende

 

Als ob die Politik und deren Hauptakteure sich in letzter Zeit nicht schon genug Unmutsbekundungen der Bevölkerung haben anhören müssen, fühlte sich die Mehrzahl der Ministerpräsidenten am vergangenen Mittwoch wohl immer noch dazu genötigt eben dieses Bild zu bestätigen, ja sogar zu bekräftigen.

Aber vielleicht erst mal zu den Fakten…: Die Bundesrepublik Deutschland wurde vom europäischen Gerichthof dazu aufgefordert, den bisher gültigen Staatsvertrag, der das Glückspiel in Deutschland reglementiert, neu zu überarbeiten. Ein Monopol, so wie es in Deutschland umgesetzt wurde und noch wird, ist mit dem sogenannten Kohärenzabkommen innerhalb der europäischen Union nicht vereinbar, so der europäische Gerichtshof in einem Urteil Ende vergangenen Jahres.

Jetzt hatte man den Salat – die Politiker waren nun gezwungen sich mit der heiklen Thematik der Sportwetten und des Glückspiels auseinanderzusetzen. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzung ist atemberaubend: Man hat sich nun dazu durchgerungen, ab kommendem Jahr sieben Lizenzen für das Betreiben und Durchführen von Sportwetten zu vergeben. Diese Lizenzen gelten erst einmal für fünf Jahre bevor sie sich dann erneut einer Rezension durch die wohl noch zu schaffende Lizenzierungsbehörde unterziehen müssen.

An diese zu vergebenden Lizenzen ist eine Konzessionsabgabe von 16,66 % auf alle eingesetzten Wettbeträge gebunden. Soll heißen, auf 100 € Wetteeinsatz gehen direkt 16,66 € an den Staat.

Soweit erst mal die Fakten. Doch was bedeutet dieser Versuch den Markt reguliert zu öffnen nun in der Realität? Der von den Ministerpräsidenten hingelegte Spagat zwischen Erhaltung der Moral, Umsetzung der von Europa geforderten Neureglung und dem Interesse am finanziell lukrativen Geschäft teilhaben zu können, führte zu schwersten kaum mehr orthopädisch zu behandelnden Verletzungen.

Räumen wir das Feld von hinten auf. 16,66 Prozent Konzessionsabgabe!!! – Die Gewinnspanne der privaten Unternehmen liegt bei Fußballmärkten zum Beispiel zwischen drei bis acht Prozent. Um auf mein oben aufgeführtes Rechenbeispiel zu kommen, bei 100 € Einsatz bleiben zwischen drei bis acht Euro beim Anbieter selbst, der Rest wird komplett an die Kunden weitergegeben. Dies ist die maximale Gewinnspanne der privaten Anbieter um ein konkurrenzfähiges Produkt anbieten zu können.

Da, wie ja bisher bereits bewiesen, das Internetangebot eher nicht kontrolliert werden kann, wird sich wohl kaum ein Anbieter um diese kostenintensive und daher unrentable Lizenz bemühen, nur um eventuell seinen Namen auf dem Trikot eines Bundesligisten sehen zu können. Von daher kann man jetzt bereits behaupten, dass durch die Ministerpräsidenten initiiert, dem Schwarzmarkt eine kaum zu übertreffende Blütezeit bevorstehen wird. Dafür schon mal von meiner Seite aus – Respekt!

Private Anbieter die ein großes Interesse daran hatten, sich einem fairen Lizenzierungsverfahren zu unterziehen, sind durch diese utopische Abgabe ordentlich vor den Kopf gestoßen worden – nochmals, Hut ab vor dieser Weitsicht!

Kommen wir zum anfangs erwähnten Kohärenzabkommen innerhalb der EU. Dieses Abkommen sorgt, sehr vereinfacht ausgedrückt, dafür, dass europäische Unternehmen das Recht haben, ihre Waren und Dienstleistungen überall innerhalb der Wirtschaftsunion anbieten zu können. Ergo, ein Staat kann nicht an einem Monopol festhalten, wenn er dieses nicht auch konsequent umsetzt. Sprich, er kann nicht auf der einen Seite Glückspielautomaten und Lotto von staatlicher Seite anbieten und es privaten in Europa lizenzierten Unternehmen verbieten. Da denkt sich der landläufige Ministerpräsident wohl, wenn ich sieben Lizenzen verteile, hat dies nichts mehr mit einem Monopol zu tun und alle sind zufrieden. Warum ausgerechnet sieben? – Trotz meiner durchaus blühenden Fantasie finde selbst ich keine Antwort darauf.

Ob sich die Richter in Brüssel durch ein neu geschaffenes „Septopol“ statt Monopol blenden lassen, und dazu langt meine Vorstellungskraft wieder, wage ich sehr zu bezweifeln. Nun denn, sicherlich haben sich die Ministerpräsidenten etwas dabei gedacht, doch ob sie dabei mit Bedacht handelten ist eher unwahrscheinlich.

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